Straftaten nach Grad

Verstöße gegen die Verkehrs- und Fahrzeugzulassungsvorschriften werden in 4 Stufen eingeteilt. Je höher der Grad, desto härter die Strafe.

Der Königliche Erlass vom 30. September 2005 bestimmt den Grad der Verletzung der Bestimmungen der folgenden Verordnungen:

  • Der Königliche Erlass vom 1. Dezember 1975 mit allgemeinen Vorschriften über die Straßenverkehrspolizei und die Benutzung der öffentlichen Straßen (Straßenverkehrsordnung);
  • der Königliche Erlass vom 8. Januar 1996 zur Regelung der Zulassung von Handelskennzeichen für Kraftfahrzeuge und Anhänger;
  • Der Königliche Erlass vom 20. Juli 2001 über die Zulassung von Fahrzeugen.

Verstöße gegen Bestimmungen, denen kein Grad zugeordnet wurde, sind Verstöße ersten Grades.

Grad der Zuwiderhandlung Erster Grad Zweiter Grad Dritter Grad Vierter Grad
Kommunale Verwaltungsstrafe € 58 € 116 - -
Sofortige Einziehung 1 € 58 € 116 € 174 € 473 2
Gütliche Einigung € 85 € 160 € 235 -
Zahlungsbefehl 3 € 115 € 216 € 317 -
Fein 4 80 € bis 2000 € 160 € bis 2000 240 € bis 4000 320 € bis 4000
Verwirkung des Rechts auf Lenkung - 8 Tage bis 5 Jahre (möglich) 8 Tage bis 5 Jahre (möglich) 5 8 Tage bis 5 Jahre (obligatorisch)

1 Ohne Verwaltungszuschlag von 10,67 € (Rate 2026).
2 Nicht möglich für Personen mit Wohnsitz oder ständigem Aufenthaltsort in Belgien. Im Prinzip werden immer Vorladungen ausgestellt.
3 Der Betrag der gütlichen Einigung erhöht sich um 35 %.
4 Ohne Gerichtskosten und zusätzliche Auslagen.
5 Obligatorisch, wenn der Schuldige weniger als zwei Jahre im Besitz des Führerscheins B war. Siehe Gesetz vom 16. März 1968, Art. 38, § 5.