Geschwindigkeitsübertretung

In geschlossenen Ortschaften, 30er-Zonen, Schulen, Wohngebieten und Höfen

Geschwindigkeitsübertretung 0 bis 10 km/h >10 bis 20 km/h >20 bis 30 km/h >30 km/h
Kommunale Verwaltungsstrafe 1   53 € + 11 € pro zusätzlichem km über 10 km/h - -
Unmittelbare Wiederherstellung 2 € 53 53 € + 11 € pro zusätzlichem km über 10 km/h - 3
Geldstrafe 4 80 € bis 4000 80 € bis 4000 80 € bis 4000 80 € bis 4000 €
Verwirkung des Rechts auf Lenkung - - 8 Tage bis 5 Jahre (möglich) 5 8 Tage bis 5 Jahre (obligatorisch)
Entziehung der Fahrerlaubnis - - Möglich 6 Möglicherweise 6

Andere Straßen

Geschwindigkeitsübertretung 0 bis 10 km/h >10 bis 30 km/h >30 bis 40 km/h >40 km/h
Kommunale Verwaltungsstrafe 1   53 € + 6 € pro zusätzlichem km über 10 km/h - -
Unmittelbare Wiederherstellung 2 € 53 53 € + 6 € pro zusätzlichem km über 10 km/h - 3
Geldstrafe 4 80 € bis 4000 80 € bis 4000 80 € bis 4000 80 € bis 4000 €
Verwirkung des Rechts auf Lenkung - - 8 Tage bis 5 Jahre (möglich) 5 8 Tage bis 5 Jahre (obligatorisch)
Entziehung der Fahrerlaubnis - - Möglich 6 Möglicherweise 6

1 Nur möglich in der Flämischen Region, mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 oder 50 km/h und unter zusätzlichen Bedingungen.
2 Ohne Verwaltungszuschlag von 10,67 € (Rate 2026).
3 Bei Personen ohne Wohnsitz oder festen Wohnsitz in Belgien kann der Staatsanwalt eine Ausnahme machen, indem er die Polizeidienststellen anweist, die sofortige Einziehung vorzuschlagen.
4 Ohne Gerichtskosten und zusätzliche Auslagen.
5 Obligatorisch, wenn der Schuldige seit weniger als zwei Jahren im Besitz des Führerscheins B ist. Siehe Gesetz vom 16. März 1968, Art. 38, § 5.
6 Auf Antrag des Staatsanwalts.